GeschwindigkeitsAnzeigeTafeln
Seit 2025 verfügt die Verkehrswacht Köln in einer gemeinsamen Kooperation mit der Stadt Köln über Anzeigetafeln für gefahrene Geschwindigkeit (GAT).
Die modernen LED-Geräte messen per Radar vorbeifahrende Kraftfahrzeuge und zeigen deren Geschwindigkeit an. Untermalt werden die erfassten Werte durch grüne und rote Smileys sowie anpassbare Hinweissymbole entsprechend des Standortes.
Die GATs werden durch die Verkehrskadetten verwaltet und für einen Zeitraum von jeweils vier Wochen ausgehängt. Sie liefern neben der reinen km/h-Anzeige auch Daten zum Verkehrsbild am jeweiligen Standort. Es werden gefahrene Geschwindigkeiten inkl. Uhrzeit sowie die Anzahl der Fahrzeuge erfasst.
Haben Sie einen konkreten Vorschlag für einen GAT-Standort? Dann teilen Sie uns diesen gerne per Kontaktformular mit!
Standortvorschläge müssen u.a. über folgende Voraussetzungen verfügen:
- 30-km/h oder 50-km/h
- freier Laternenmast (ohne Ampel, Verkehrszeichen oder ähnliche Einrichtungen)
- min. 150 Meter vor einer Ampel
- ca. 100 Meter hindernisfreie, möglichst gerade Messstrecke
- vorzugsweise vor geschwindigkeitsrelevanten Objekten (Altenheime, Kindergärten, Schulen, Spielplätze, etc.)
Bitte beachten Sie, dass wir verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraßen) sowie private Straßen nicht bedienen können.
Übersenden Sie uns bitte im Kontaktformular ein aussagekräftiges Übersichtsbild der Straße und des vorgesehenen Masten (max. 2 Bilder).
Ihr Standort-Vorschlag
Senden Sie uns hier Ihren Standortvorschlag für ein GAT.
Eingesandte Vorschläge werden zunächst geprüft, gesammelt und priorisiert.
Erst nach Erfüllung aller Voraussetzungen sowie einer abschließenden Genehmigung der Stadt Köln dürfen die Standorte genutzt werden.
Hinweis: Beachten Sie bitte vor Absenden Ihres Vorschlags die grundsätzlichen Voraussetzungen für alle Standorte auf dieser Seite!
E-Mail Anfrage
Für eine Standortanfrage nutzen Sie bitte ausschließlich unser Formular.
Für alle weiteren Anliegen stehen wir Ihnen unter folgender E-Mail Adresse zur Verfügung: